|
|
Die Regelbetreuung umfasst folgende Dienstleistungen:
(Regelbetreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz)
1.1 Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Geschäftsführung und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen fachlich zu beraten, insbesondere bei,
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen,
|
1.2 die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.
|
1.3 die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel der Geschäftsführung oder der sonst für den Arbeitsschutz und die verantwortlichen Personen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor zu schlagen und auf deren Durchführung hin zu wirken,
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
|
1.4 darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken. |
Sie bekommen einen ausführlichen Tätigkeitsbericht in dem ich Sie über geleistete Stunden und angefertigte Dokumente informiere, so dass für Sie die notwendige Transparenz gewährleistet ist.
Kosten für Büromaterialien sind im vereinbarten Honorar bereits enthalten und entsprechen einer sehr guten Qualität.
Auf notwendige Dokumentationen erhalten Sie über unser Kundenportal Zugriff. |
|